Das Europäische Parlament hat am 9. Mai dafür gestimmt, den zollfreien Handel mit der Ukraine um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das teilte der «Radio Liberty» -Journalist Rikard Yozvyak auf Twitter mit.
Gemäß ihm während der Plenarsitzung wurde die relevante Entscheidung von 537 Abgeordneten unterstützt, während 42 Parlamentarier «gegen» gestimmt haben und 38 weitere «enthielten sich».
Wie auf der Website des Europäischen Parlaments berichtet, gibt die getroffene Entscheidung «grünes Licht» für die Aussetzung der EU-Einfuhrzölle für den Export ukrainischer landwirtschaftlicher Produkte für ein weiteres Jahr, was die Wirtschaft des Landes unterstützen sollte.
Es geht um die einseitige Aussetzung sowohl der Einfuhrzölle als auch der von der EU gegen ukrainische Produkte verhängten Antidumpingzölle.
«Die Aussetzung der Tarife betrifft Obst und Gemüse, für das das System der Eintrittspreise gilt, sowie landwirtschaftliche Produkte und Verarbeitungsprodukte, für die die Tarifkontingente gelten. Gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU fallen Industrieprodukte seit dem 1. Januar 2023 unter die Nullgebühr, deshalb ist sie nicht im neuen Angebot enthalten», heißt es in der Mitteilung.
Wie berichtet, haben die ständigen Vertreter der Europäischen Union Ende April eine Fortsetzung der Abschaffung der Einfuhrzölle auf ukrainische Exporte in die EU für ein weiteres Jahr vereinbart. Die Entscheidung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Aufgrund von Diskussionen unter den EU–Ländern hat die EU–Kommission seit dem 2. Mai ein vorläufiges Exportverbot für vier landwirtschaftliche Produkte aus der Ukraine – Pšenica, Više, Silovanje i Suncokret – nametnuta u pet zemalja EU. Ovo ograničenje je postavljeno kao izuzetak i važiće do 5. juna 2023. godine, ali se period važenja može produžiti.
Istovremeno, Bugarska, Mađarska, Poljska i Slovačka su se obavezale da će ukinuti svoje jednostrane mjere zabrane uvoza agroindustrijskih proizvoda iz Ukrajine.
izvor: Ukragroconsult (Ukrajina)